Fachgruppenvollversammlung

Die Fachgruppenvollversammlung ist die Versammlung aller Studierenden einer Fachgruppe, alle Fachgruppenmitglieder haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Beschlüsse von Vollversammlungen haben empfehlenden Charakter (in diesem Falle für den Fachrat) und Fachgruppenvollversammlungen (FGVV) sind mit drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Fachgruppenvollversammlungen werden einberufen auf Antrag von einem Drittel der gewählten Mitglieder des Fachrates oder auf schriftlichen Antrag von 3% der Studierenden der Fachgruppe; sie ist mit einer Frist von sieben Tagen mit der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen (vgl. § 31 SvS).

Die FGVV Geschichte hat sich am 08. April 2015 eine eigene Geschäftsordnung gegeben, welche die Abstimmungs- und Sitzungsverfahren und die Wahl des Fachrates regelt.

Die Fachgruppe besteht aus den Studierenden der Studiengänge:

Fächerübergreifender Bachelor (B.A.) mit Geschichte als Major oder Minor, Fachmaster Geschichte (M.A.), Lehramtsmaster Geschichte (M.Ed.) und Promovierende am Historischen Seminar.

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